Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 3. April 2022 sind die meisten verpflichtenden Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz entfallen.
Wir möchten allerdings nochmal darauf Aufmerksam machen, dass nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 der dreiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (33. CoBeLVO) im ÖPNV, sowie im freigestellten Schüler- bzw. Kindergartenverkehr weiterhin die Maskenpflicht besteht.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Doll
Schulorganisation, Sport, ÖPNV
Schüler- und Kindergartenbeförderung
Tel.: 0261/108-369
Fax: 0261/108-8-369
E-Mail: Schuelerbefoerderung@kvmyk.de
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz
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