Aufgrund aktueller Nachfragen möchten wir Ihnen folgende Informationen zur Schülerbeförderung ab Montag dem 04.05.2020 geben:
- Ab dem 04.05.2020 wird der öffentliche Personennahverkehr wieder zum Regelfahrplan zurückkehren, d. h. auch die Beförderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt wieder vollumfänglich nach den gewohnten Fahrplänen.
- Die Beförderung erfolgt mit voller Kapazität um möglichst große Abstände der Fahrgäste innerhalb der Fahrzeuge zu gewährleisten.
- Im ÖPNV besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Nach der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz darf die Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 69 des Schulgesetzes(SchulG) jedoch nicht mit der Begründung verweigert werden, dass diese keine Mund/Nasen-Bedeckung tragen.
- Den Verkehrsunternehmen werden Notfallmasken durch das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Diese Masken sollen in den Fahrzeugen als Vorrat vorgehalten werden für die Fälle, dass ein Schüler seine Maske vergessen haben sollte.
- Zu Schulen bei denen Schüler im freigestellten Schülerverkehr befördert werden stehen wir bereits in Kontakt.