Wir möchten Ihnen in Bezug auf die anherrschende katastrophale Situation des Schülerverkehrs Informationen auf einige Fragen, welche uns in den letzten Tagen mehrfach erreichten, geben.
Ebenso finden Sie hier das Formular zur Kostenerstattung zum Download.
Gilt für Kinder weiterhin die Schulbesuchspflicht, auch wenn der Schulbus ausfällt oder verspätet ist?
Ja
Wo kann ich meine Beschwerde zur derzeitigen ÖPNV- und Schülerverkehr-Situation einreichen?
Onlinebeschwerdeformular: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=Busbeschwerde
Können Eltern für Schulfahrten Taxikosten geltend machen?
Ja. Kostenerstattung durch die Verkehrsbetriebe Mittelrhein. Formular unter www.kvmyk.de .
Können Eltern für Schulfahrten Fahrtkosten für den privaten PKW (Kilometergeld) geltend machen?
Ja. 30 Cent pro Kilometer, für die Fahrt, die ausgefallen ist. Formular zur Erstattung, wie bei Taxi-Kosten.
Können Eltern Lohnausfallkosten für Schulfahrten geltend machen?
Nein.
Werden die Kosten für Schülermonatskarten erstattet?
Die Erstattung der Monatskarten für Selbstzahler ist derzeit noch nicht vorgesehen.
Wie sind die Kinder versichert, wenn sie mit privaten PKW zur Schule gebracht oder abgeholt werden?
Es gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Die Fahrten gelten unabhängig von der Art des Transportmittels als Schulweg.
Gilt diese Regelung auch für mitfahrende Kinder, die nicht zur Familie gehören (Nachbarkinder, Klassenkameraden)?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt für den Schulweg aller Schüler. Auch wenn Schüler in Fahrzeugen von Mitschülern, Eltern, Lehrkräften oder sonstigen Personen mitfahren oder die Fahrzeuge selbst benutzen.
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